Am 7. Mai hat die Landesregierung konkrete Schritte zur Wiederaufnahme des Sports in unseren rund 7.600 Sportvereinen beschlossen, die der Landessportbund ausdrücklich begrüßt.
Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020). Die Verordnung tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020.
Neben dieser Verordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht.
Wie die Verordnungen im Einzelnen aussehen und wie Vereine mit der aktuellen Situation umgehen können, lesen Sie mehr hier »