Der Verkauf von Speisen und Getränken gehört regelmäßig zu den Nebenleistungen einer Sportveranstaltung und ist dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Lesen Sie die Informationen dazu in unserem dritten und letzten Newsletter zum Thema steuerliche Behandlung von Sportveranstaltungen hier